

Das Aufnahmeverfahren der HFS Zizers umfasst zwei Teile
 | ein 6-monatiges Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Praxisinstitution |
und  | ein schulisches Aufnahmeverfahren |
Sie können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden und müssen beide bestanden werden.
Das Vorpraktikum ist der berufspraktische Teil des Aufnahmeverfahrens für die Sozialpädagogenausbildung an der HFS Zizers, sowohl für die Vollzeitausbildung (VZ) als auch für die berufsbegleitende Ausbildung (BB). Im Vorpraktikum lernen Kandidaten und Kandidatinnen den Sozialpädagogenberuf kennen und ihre Berufseignung einzuschätzen. Die Vorpraktikumsinstitution beurteilt z.Hd. der Schule die Berufseignung.
Mehr Informationen: Richtlinien zum Vorpraktikum
Die Schule beurteilt im schulischen Aufnahmeverfahren aufgrund von Anmeldedossiers und Aufnahmeprüfung die Voraussetzungen, eine Höhere Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren zu können.
Termine
Anmeldetermine: 1. Mai resp. 1. November
Aufnahmeprüfungen: Ende Mai resp. Ende November 
|